Wir (nachfolgend: "Betreiber") vertreiben Produkte und Dienstleistungen gegenüber Endkunden in unterschiedlicher rechtlicher Weise. In Abhängigkeit vom Vertragsgegenstand -- also dem zu erwerbenden Produkt und/oder der zu bestellenden Dienstleistung -- schließen Sie (nachfolgend: "Verkäufer") entweder einen Vertrag mit dem Betreiber und der Betreiber vertreibt sodann die Produkte und/oder Dienstleistungen in eigenem Namen an die Endkunden des Betreibers (nachfolgend: "Eigengeschäft"), oder der Betreiber vermittelt als Stellvertreter in jedem Einzelfall eines zu erwerbenden Produktes und/oder einer zu erbringenden Dienstleistung einen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Endkunden (nachfolgend: "Vertretergeschäft").
Nachfolgende Bestimmungen regeln allein das Vertretergeschäft; Regelungen zum Eigengeschäft werden zwischen dem Verkäufer und dem Betreiber separat vereinbart und sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
Indem der Verkäufer ein Verkäuferkonto eröffnet, kommt zwischen dem Verkäufer und dem Betreiber ein Vertragsverhältnis mit dem nachfolgenden Inhalt zustande.
1. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, dem Betreiber Software- und/oder Hardware- Produkte zum Vertrieb auf der Plattform simmarket.com (nachfolgend: "die Plattform") vorzuschlagen. Dies geschieht regelmäßig in der Weise, dass der Verkäufer dem Betreiber unter anderem die nachfolgenden Informationen über sein simMarket Verkaufskonto übermittelt: Upload der Produktdateien; Beschreibung des Produkts einschließlich Screenshots bzw. Fotos; Höhe des Nettopreises, zu dem das Produkt auf der Plattform angeboten werden soll.
2. Schlägt der Verkäufer dem Betreiber ein Produkt vor, so wird der Betreiber den Entwurf einer in die Plattform zu integrierenden Produktseite erstellen und dem Verkäufer eine Darstellung dieser Seite (oder eine Verknüpfung zu ihr) zur Freigabe übermitteln. Gibt der Verkäufer die vom Betreiber entworfene Produktseite frei, so stimmt er damit zu, dass der Betreiber berechtigt ist, die Seite mit dem vorgeschlagenen Inhalt auf simmarket.com live zu schalten.
3. Mit der Freigabe einer Produktseite durch den Verkäufer stimmt dieser Folgendem zu:
3.1 Der Betreiber wird ermächtigt, das Produkt im Namen und für Rechnung des Verkäufers auf der Plattform zum Download bzw. im Falle von Hardware zum Kauf anzubieten. Dieses Recht ist räumlich nicht begrenzt; d.h. der Erwerb des Produkts ist Endkunden weltweit ohne Rücksicht auf ihren Wohnort möglich. Klarstellend halten die Parteien fest, dass der Betreiber nicht verpflichtet ist, das Produkt überhaupt oder in einer bestimmten Weise anzubieten. Deshalb darf der Betreiber jederzeit nach freiem Ermessen über die Positionierung des Produkts auf der Plattform und die Bewerbung des Produkts in Werbemaßnahmen wie Newslettern entscheiden. Auch darf der Betreiber das Produkt jederzeit aus dem Sortiment nehmen und/oder den Betrieb der Plattform insgesamt, etwa aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen, vorübergehend oder dauerhaft einstellen.
3.2 Ein Vertrag mit dem Endkunden, der ein Produkt über die Plattform herunterlädt bzw. bestellt, kommt ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer zustande. Der Betreiber ermöglicht lediglich das Zustandekommen dieses Vertrages,indem er das Produkt auf seiner Plattform vorstellt und dort die Möglichkeit zum Download bzw. zur Bestellung bietet. Der Vertrag mit dem Endkunden kommt in demMoment zustande, in dem der Endkunde das Produkt auf der Plattform in den Warenkorb gelegt und den Bestellvorgang, so wie ihn der Betreiber auf der Plattformvorgesehen hat, abgeschlossen hat. Der Verkäufer erteilt dem Betreiber insoweit Abschlussvollmacht. Wegen umsatzsteuerlicher Besonderheiten wird auf Unterpunkt 3.5 verwiesen.
3.3 Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, dass nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften der Endkunde unter Umständen berechtigt ist, den zwischen ihm und dem Verkäufer geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Macht ein Endkunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und ist deshalb das von ihm bereits entrichtete Entgelt an ihn zurück zu gewähren, so ist hierfür primär der Verkäufer verantwortlich.Soweit der Endkunde jedoch Rückgewähr vom Betreiber verlangt, ist der Betreiber berechtigt, diese Forderung für Rechnung des Verkäufers zu befriedigen. In diesem Fall ist der Betreiber sodann berechtigt, den ihm vom Verkäufer zustehenden Erstattungsbetrag sowie evtl. entstandene Bearbeitungsgebühren des Kreditinstitutsvon Zahlungen in Abzug zu bringen, die dem Verkäufer aus anderen Transaktionen zustehen. Stehen dem Betreiber zum fraglichen Zeitpunkt keine derartigen Zahlungen zu, so ist der Verkäufer zur Erstattung in bar verpflichtet.
3.4 Der Preis, zu dem der Verkäufer das Produkt auf der Plattform anbietet, wird allein vom Verkäufer festgesetzt. Der Nettopreis darf jedoch 5€ nicht unterschreiten. Der Verkäufer ist berechtigt, den Preis jederzeit auf seinen simMarket Verkaufskontozu ändern.
3.5 Abweichend von Unterpunkt 3.2 gilt für Zwecke der Umsatzsteuer simMarket und nicht der Verkäufer als Vertragspartner, soweit der Endkunde des Software- Downloads ein in der EU ansässiger Dienstleistungsempfänger ist. In den Fällen, in denen für Umsatzsteuerzwecke simMarket als Vertragspartner gilt, ist simMarket für die Abführung der Umsatzsteuer, die auf das vom Endkunden zu entrichtendem Entgelt entfällt verantwortlich.
4. Der Verkäufer stimmt zu, dass in dem Vertrag mit dem Endkunden die Geltung deutschen Rechts und ggf. ein Gerichtsstand in Deutschland vereinbart werden. Der Betreiber sichert jedoch nicht zu, dass diese Vereinbarung in allen Fällen rechtliche Wirkung entfaltet; insbesondere ist es möglich, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, dass ausländische Rechtsnormen trotz der Rechtswahl Geltung beanspruchen oder dass die Rechtswahl im Einzelfall insgesamt scheitert.
4.1 Darüber hinaus stimmt der Verkäufer zu, dass der Vertrag unter Einbeziehung von Geschäftsbedingungen geschlossen wird, die der Betreiber nach eigenem Ermessen festlegt und jederzeit zu ändern berechtigt ist. Die derzeit vom Betreiber zugrunde gelegten Endkunden-Geschäftsbedingungen sind unter simmarket.com einsehbar.
4.2 Verkäufe von Verbraucherprodukten innerhalb der EU und in die EU unterliegen den Vorgaben der GPSR. Der Verkäufer stimmt zu, alle nach der EU-Verordnung erforderlichen Informationen, vollständig in seinen Händlerkonto bereitzustellen und den Betreiber, von jeglichen Produkthaftungsansprüchen freizustellen. Der Betreiber gewährleistet, dass die Produktpräsentation auf Ihrer Verkaufsplattform den Vorgaben der GPSR entspricht, ohne inhaltlich Verantwortung zu überbenehmen. Erhält der Betreiber Kenntnis, dass eine mögliche Gefährdung des Kunden von dem Produkt ausgeht oder die Vorgaben der GPSR nicht erfüllt sind, ist der Betreiber berechtigt, das Produkt unverzüglich aus dem Angebot zu nehmen und bereits verkaufte Produkte zu Lasten des Verkäufers zurückzurufen.
5. Gewährleistungs- und andere Ansprüche aus dem zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer über die Plattform geschlossenen Vertrag sind ausschließlich vom Verkäufer zu erfüllen. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Betreiber von sämtlicher Inanspruchnahme freizustellen und dem Betreiber alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die diesem daraus entstehen, dass er von Endkunden aus über die Plattform geschlossenen Verträgen über Produkte des Verkäufers in Anspruch genommen wird.
6. Der Betreiber wird das vom Endkunden zu entrichtende Entgelt für das Produkt des Verkäufers für diesen einziehen. Er ist insoweit zur Entgegennahme von Zahlungen für den Verkäufer ermächtigt. Für den Verkäufer vereinnahmte Zahlungen wird der Betreiber regelmäßig gemäß der Regelung in nachfolgendem Absatz 9 an den Verkäufer auskehren. Er ist berechtigt, hierbei die ihm zustehende Provision zum Abzug zu bringen.
7. Der Betreiber haftet unabhängig vom Rechtsgrund ausschließlich für Schäden, die seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht einfach fahrlässig verursachen. Vertragswesentlich ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7.1 Im Falle von einfacher oder grober Fahrlässigkeit nach Ziffer 7 ist die Haftung beschränkt auf typische Schäden, welche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder im Zeitpunkt der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
7.2 Die Haftung des Betreibers aufgrund der Verletzung einer ausdrücklich gewährten Garantie, für Schaden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung von Leben, Körpers oder Gesundheit bleibt unberührt.
7.3 Im Falle eines Datenverlusts ist die Haftung des Betreibers nach Ziffer 7 beschränkt auf die typischen Wiederherstellungskosten, welche entstehen, wenn regelmäßig dem Risiko angemessene Sicherungskopien erstellt werden.
7.4 Der Betreiber haftet gegenüber dem Verkäufer nicht für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Endkunden. Insbesondere in den Fällen, in denen ein Endkunde per Kreditkarte oder mit einem Online-Bezahldienst bezahlt hat und die Zahlung später rückgängig gemacht wird, ist der Betreiber nicht verpflichtet, eine Zahlung an den Verkäufer zu leisten. Hat der Betreiber die zunächst vereinnahmte Zahlung des Endkunden bereits an den Verkäufer ausgekehrt, so ist der Verkäufer zur Rückerstattung verpflichtet. Nach Wahl des Betreibers ist dieser stattdessen auch berechtigt, den ihm zustehenden Erstattungsbetrag von anderen Zahlungen in Abzug zu bringen, die dem Verkäufer aus anderen Transaktionen zustehen. Etwaige dem Betreiber durch die Rückgängigmachung der Zahlung des Endkunden entstehende Kosten hat der Verkäufer dem Betreiber zu ersetzen; vorstehender Satz gilt hierfür entsprechend.
8. Der Betreiber erhält eine Provision für alle Geschäfte über Produkte des Verkäufers, die über die Plattform zustande kommen. Die Höhe der Provision ist abhängig von dem vom Verkäufer gewählten Vergütungs- und Vermarktungsmodell ("Commission Plan"). Die gültigen Provisionssätze sind aus der aufrufbaren Übersicht ersichtlich.
8.1 Grundlage für die Berechnung der Provision ist der dem Kunden für das jeweilige Produkt des Verkäufers in Rechnung gestellte Nettobetrag (ausschließlich USt.).
8.2 Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht, sobald und soweit der Endkunde das Entgelt für das provisionspflichtige Geschäft entrichtet hat.
9 Der Betreiber wird für jeden Kalendermonat, spätestens bis zum letzten Tag des Folgemonats, eine Abrechnung über die in dem jeweiligen Monat mit den Produkten des Verkäufers getätigten Geschäfte und die fällig gewordenen Provisionsansprüche zu erteilen. Dies kann in der Weise geschehen, dass dem Verkäufer per E-Mail ein Link zu einer online verfügbaren Abrechnung übersandt wird. Im Regelfall steht die Monatsabrechnung im simMarket Verkaufskonto zur Einsicht bereit. Der Verkäufer hat die Abrechnung unverzüglich zu prüfen und etwaige Einwände spätestens innerhalb eines Monats nach Bereitstellung über die Abrechnung gegenüber dem Betreiber geltend zu machen; andernfalls gilt die Abrechnung als anerkannt. Die Provision ist mit der Abrechnung fällig. Die für den Verkäufer vereinnahmten Zahlungen von Endkunden wird der Betreiber - abzüglich der ihm gebührenden Beträge - innerhalb von einer Woche nach Abrechnung an den Verkäufer auszahlen. Anfallende Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Verkäufers.
9.1 Der Betreiber zahlt grundsätzlich in Euro aus, der Verkäufer muss sicherstellen dass seine Bank Euro akzeptiert.
9.2 Der Verkäufer stellt sicher, dass seine Auszahlungsdaten immer aktuell und korrekt sind. Überweisungsgebühren und Rückführungsgebühren gehen zu Lasten des Empfängers.
10 Die Vertragsbeziehung zwischen Betreiber und Verkäufer ist nicht exklusiv. Dem Verkäufer steht es frei, das Produkt auch auf anderem Wege zu vermarkten. Umgekehrt steht es dem Betreiber frei, ähnliche und konkurrierende Produkte anderer Anbieter über die Plattform zu vermarkten.
10.1 Bietet der Verkäufer Produktneuheiten befristet dem Betreiber exklusiv an, reduziert der Betreiber die Provision für die Dauer von 2 Wochen nach Verkaufsstart auf 20%. Nach Ablauf der zwei Wochen erhöht sich die Provision auf 30%. (Dieses Angebot gilt nicht für Verkäufer, die bereits eine vereinbarte Kommission von 25% oder darunter haben).
10.2 Nutzt der Verkäufer das 20% Angebot unter Punkt 10.1, ist es ihm gestattet Produktneuheiten zeitgleich im hauseigenen Shop anzubieten. Voraussetzung ist ein gleichzeitiger Verkaufsstart im Shop des Verkäufers und des Betreibers.
10.3 Der Verkäufer verpflichtet sich, Produktneuheiten nach Punkt 10.1 dem Betreiber für 2 Wochen exklusiv anzubieten. Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen die Provision rückwirkend auf 30% anzuheben. Ausnahme Punkt 10.2
11 Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm für die Vermarktung auf der Plattform vorgeschlagenen Produkte frei von Rechten Dritter sind und dass er berechtigt ist, sie weltweit zu vertreiben. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Betreiber auf erstes Anfordern von jeder Inanspruchnahme freizustellen und ihm alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die dem Betreiber daraus entstehen, dass Endkunden oder andere Dritte gegenüber dem Betreiber Ansprüche wegen eines behaupteten Rechtsmangels und/oder einer behaupteten Rechtsverletzung im Zusammenhang mit einem vom Verkäufer angebotenen Produkt geltend machen. Gleiches gilt im Falle von Hardware für eine Inanspruchnahme des Betreibers aus dem Gesichtspunkt der Produkthaftung.
12 Der Verkäufer verpflichtet sich, sämtliche zu den auf der Plattform angebotenen Produkten gehörigen Dateien jederzeit verfügbar zu halten bzw. im Falle von Hardware die ständige Lieferfähigkeit sicherzustellen. Über etwaige Einschränkungen wird der Verkäufer den Betreiber unverzüglich unterrichten, nachdem diese für den Verkäufer erkennbar werden.
13 Das Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und Verkäufer läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten sind berechtigt, es jederzeit fristlos zu kündigen. Jede Kündigung hat schriftlich erfolgen.
13.1 Nach Vertragsbeendigung wird der Betreiber die Produkte des Verkäufers nicht länger auf der Plattform anbieten. Die Gültigkeit bereits vor Vertragsbeendigung abgeschlossener Geschäfte bleibt unberührt. Auch die dem Verkäufer eingeräumte Ermächtigung zum Einbehalt und zur Verrechnung von Zahlungen bleibt bestehen, bis alle Ansprüche gegenüber dem Verkäufer erfüllt sind.
13.2 Das Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und Verkäufer unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts. UN- Kaufrecht findet keine Anwendung. Erfüllungsort für alle Vertragsverbindlichkeiten und - soweit nicht kraft Gesetzes eine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit besteht - ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Betreibers, jedoch mit der Maßgabe, dass der Betreiber nach seiner Wahl den Verkäufer auch an jedem gesetzlichen Gerichtsstand verklagen kann.
19.DEZEMBER.2024
Nachfolgende Bestimmungen regeln allein das Vertretergeschäft; Regelungen zum Eigengeschäft werden zwischen dem Verkäufer und dem Betreiber separat vereinbart und sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
Indem der Verkäufer ein Verkäuferkonto eröffnet, kommt zwischen dem Verkäufer und dem Betreiber ein Vertragsverhältnis mit dem nachfolgenden Inhalt zustande.
1. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, dem Betreiber Software- und/oder Hardware- Produkte zum Vertrieb auf der Plattform simmarket.com (nachfolgend: "die Plattform") vorzuschlagen. Dies geschieht regelmäßig in der Weise, dass der Verkäufer dem Betreiber unter anderem die nachfolgenden Informationen über sein simMarket Verkaufskonto übermittelt: Upload der Produktdateien; Beschreibung des Produkts einschließlich Screenshots bzw. Fotos; Höhe des Nettopreises, zu dem das Produkt auf der Plattform angeboten werden soll.
2. Schlägt der Verkäufer dem Betreiber ein Produkt vor, so wird der Betreiber den Entwurf einer in die Plattform zu integrierenden Produktseite erstellen und dem Verkäufer eine Darstellung dieser Seite (oder eine Verknüpfung zu ihr) zur Freigabe übermitteln. Gibt der Verkäufer die vom Betreiber entworfene Produktseite frei, so stimmt er damit zu, dass der Betreiber berechtigt ist, die Seite mit dem vorgeschlagenen Inhalt auf simmarket.com live zu schalten.
3. Mit der Freigabe einer Produktseite durch den Verkäufer stimmt dieser Folgendem zu:
3.1 Der Betreiber wird ermächtigt, das Produkt im Namen und für Rechnung des Verkäufers auf der Plattform zum Download bzw. im Falle von Hardware zum Kauf anzubieten. Dieses Recht ist räumlich nicht begrenzt; d.h. der Erwerb des Produkts ist Endkunden weltweit ohne Rücksicht auf ihren Wohnort möglich. Klarstellend halten die Parteien fest, dass der Betreiber nicht verpflichtet ist, das Produkt überhaupt oder in einer bestimmten Weise anzubieten. Deshalb darf der Betreiber jederzeit nach freiem Ermessen über die Positionierung des Produkts auf der Plattform und die Bewerbung des Produkts in Werbemaßnahmen wie Newslettern entscheiden. Auch darf der Betreiber das Produkt jederzeit aus dem Sortiment nehmen und/oder den Betrieb der Plattform insgesamt, etwa aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen, vorübergehend oder dauerhaft einstellen.
3.2 Ein Vertrag mit dem Endkunden, der ein Produkt über die Plattform herunterlädt bzw. bestellt, kommt ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer zustande. Der Betreiber ermöglicht lediglich das Zustandekommen dieses Vertrages,indem er das Produkt auf seiner Plattform vorstellt und dort die Möglichkeit zum Download bzw. zur Bestellung bietet. Der Vertrag mit dem Endkunden kommt in demMoment zustande, in dem der Endkunde das Produkt auf der Plattform in den Warenkorb gelegt und den Bestellvorgang, so wie ihn der Betreiber auf der Plattformvorgesehen hat, abgeschlossen hat. Der Verkäufer erteilt dem Betreiber insoweit Abschlussvollmacht. Wegen umsatzsteuerlicher Besonderheiten wird auf Unterpunkt 3.5 verwiesen.
3.3 Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, dass nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften der Endkunde unter Umständen berechtigt ist, den zwischen ihm und dem Verkäufer geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Macht ein Endkunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und ist deshalb das von ihm bereits entrichtete Entgelt an ihn zurück zu gewähren, so ist hierfür primär der Verkäufer verantwortlich.Soweit der Endkunde jedoch Rückgewähr vom Betreiber verlangt, ist der Betreiber berechtigt, diese Forderung für Rechnung des Verkäufers zu befriedigen. In diesem Fall ist der Betreiber sodann berechtigt, den ihm vom Verkäufer zustehenden Erstattungsbetrag sowie evtl. entstandene Bearbeitungsgebühren des Kreditinstitutsvon Zahlungen in Abzug zu bringen, die dem Verkäufer aus anderen Transaktionen zustehen. Stehen dem Betreiber zum fraglichen Zeitpunkt keine derartigen Zahlungen zu, so ist der Verkäufer zur Erstattung in bar verpflichtet.
3.4 Der Preis, zu dem der Verkäufer das Produkt auf der Plattform anbietet, wird allein vom Verkäufer festgesetzt. Der Nettopreis darf jedoch 5€ nicht unterschreiten. Der Verkäufer ist berechtigt, den Preis jederzeit auf seinen simMarket Verkaufskontozu ändern.
3.5 Abweichend von Unterpunkt 3.2 gilt für Zwecke der Umsatzsteuer simMarket und nicht der Verkäufer als Vertragspartner, soweit der Endkunde des Software- Downloads ein in der EU ansässiger Dienstleistungsempfänger ist. In den Fällen, in denen für Umsatzsteuerzwecke simMarket als Vertragspartner gilt, ist simMarket für die Abführung der Umsatzsteuer, die auf das vom Endkunden zu entrichtendem Entgelt entfällt verantwortlich.
4. Der Verkäufer stimmt zu, dass in dem Vertrag mit dem Endkunden die Geltung deutschen Rechts und ggf. ein Gerichtsstand in Deutschland vereinbart werden. Der Betreiber sichert jedoch nicht zu, dass diese Vereinbarung in allen Fällen rechtliche Wirkung entfaltet; insbesondere ist es möglich, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, dass ausländische Rechtsnormen trotz der Rechtswahl Geltung beanspruchen oder dass die Rechtswahl im Einzelfall insgesamt scheitert.
4.1 Darüber hinaus stimmt der Verkäufer zu, dass der Vertrag unter Einbeziehung von Geschäftsbedingungen geschlossen wird, die der Betreiber nach eigenem Ermessen festlegt und jederzeit zu ändern berechtigt ist. Die derzeit vom Betreiber zugrunde gelegten Endkunden-Geschäftsbedingungen sind unter simmarket.com einsehbar.
4.2 Verkäufe von Verbraucherprodukten innerhalb der EU und in die EU unterliegen den Vorgaben der GPSR. Der Verkäufer stimmt zu, alle nach der EU-Verordnung erforderlichen Informationen, vollständig in seinen Händlerkonto bereitzustellen und den Betreiber, von jeglichen Produkthaftungsansprüchen freizustellen. Der Betreiber gewährleistet, dass die Produktpräsentation auf Ihrer Verkaufsplattform den Vorgaben der GPSR entspricht, ohne inhaltlich Verantwortung zu überbenehmen. Erhält der Betreiber Kenntnis, dass eine mögliche Gefährdung des Kunden von dem Produkt ausgeht oder die Vorgaben der GPSR nicht erfüllt sind, ist der Betreiber berechtigt, das Produkt unverzüglich aus dem Angebot zu nehmen und bereits verkaufte Produkte zu Lasten des Verkäufers zurückzurufen.
5. Gewährleistungs- und andere Ansprüche aus dem zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer über die Plattform geschlossenen Vertrag sind ausschließlich vom Verkäufer zu erfüllen. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Betreiber von sämtlicher Inanspruchnahme freizustellen und dem Betreiber alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die diesem daraus entstehen, dass er von Endkunden aus über die Plattform geschlossenen Verträgen über Produkte des Verkäufers in Anspruch genommen wird.
6. Der Betreiber wird das vom Endkunden zu entrichtende Entgelt für das Produkt des Verkäufers für diesen einziehen. Er ist insoweit zur Entgegennahme von Zahlungen für den Verkäufer ermächtigt. Für den Verkäufer vereinnahmte Zahlungen wird der Betreiber regelmäßig gemäß der Regelung in nachfolgendem Absatz 9 an den Verkäufer auskehren. Er ist berechtigt, hierbei die ihm zustehende Provision zum Abzug zu bringen.
7. Der Betreiber haftet unabhängig vom Rechtsgrund ausschließlich für Schäden, die seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht einfach fahrlässig verursachen. Vertragswesentlich ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7.1 Im Falle von einfacher oder grober Fahrlässigkeit nach Ziffer 7 ist die Haftung beschränkt auf typische Schäden, welche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder im Zeitpunkt der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
7.2 Die Haftung des Betreibers aufgrund der Verletzung einer ausdrücklich gewährten Garantie, für Schaden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung von Leben, Körpers oder Gesundheit bleibt unberührt.
7.3 Im Falle eines Datenverlusts ist die Haftung des Betreibers nach Ziffer 7 beschränkt auf die typischen Wiederherstellungskosten, welche entstehen, wenn regelmäßig dem Risiko angemessene Sicherungskopien erstellt werden.
7.4 Der Betreiber haftet gegenüber dem Verkäufer nicht für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Endkunden. Insbesondere in den Fällen, in denen ein Endkunde per Kreditkarte oder mit einem Online-Bezahldienst bezahlt hat und die Zahlung später rückgängig gemacht wird, ist der Betreiber nicht verpflichtet, eine Zahlung an den Verkäufer zu leisten. Hat der Betreiber die zunächst vereinnahmte Zahlung des Endkunden bereits an den Verkäufer ausgekehrt, so ist der Verkäufer zur Rückerstattung verpflichtet. Nach Wahl des Betreibers ist dieser stattdessen auch berechtigt, den ihm zustehenden Erstattungsbetrag von anderen Zahlungen in Abzug zu bringen, die dem Verkäufer aus anderen Transaktionen zustehen. Etwaige dem Betreiber durch die Rückgängigmachung der Zahlung des Endkunden entstehende Kosten hat der Verkäufer dem Betreiber zu ersetzen; vorstehender Satz gilt hierfür entsprechend.
8. Der Betreiber erhält eine Provision für alle Geschäfte über Produkte des Verkäufers, die über die Plattform zustande kommen. Die Höhe der Provision ist abhängig von dem vom Verkäufer gewählten Vergütungs- und Vermarktungsmodell ("Commission Plan"). Die gültigen Provisionssätze sind aus der aufrufbaren Übersicht ersichtlich.
8.1 Grundlage für die Berechnung der Provision ist der dem Kunden für das jeweilige Produkt des Verkäufers in Rechnung gestellte Nettobetrag (ausschließlich USt.).
8.2 Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht, sobald und soweit der Endkunde das Entgelt für das provisionspflichtige Geschäft entrichtet hat.
9 Der Betreiber wird für jeden Kalendermonat, spätestens bis zum letzten Tag des Folgemonats, eine Abrechnung über die in dem jeweiligen Monat mit den Produkten des Verkäufers getätigten Geschäfte und die fällig gewordenen Provisionsansprüche zu erteilen. Dies kann in der Weise geschehen, dass dem Verkäufer per E-Mail ein Link zu einer online verfügbaren Abrechnung übersandt wird. Im Regelfall steht die Monatsabrechnung im simMarket Verkaufskonto zur Einsicht bereit. Der Verkäufer hat die Abrechnung unverzüglich zu prüfen und etwaige Einwände spätestens innerhalb eines Monats nach Bereitstellung über die Abrechnung gegenüber dem Betreiber geltend zu machen; andernfalls gilt die Abrechnung als anerkannt. Die Provision ist mit der Abrechnung fällig. Die für den Verkäufer vereinnahmten Zahlungen von Endkunden wird der Betreiber - abzüglich der ihm gebührenden Beträge - innerhalb von einer Woche nach Abrechnung an den Verkäufer auszahlen. Anfallende Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Verkäufers.
9.1 Der Betreiber zahlt grundsätzlich in Euro aus, der Verkäufer muss sicherstellen dass seine Bank Euro akzeptiert.
9.2 Der Verkäufer stellt sicher, dass seine Auszahlungsdaten immer aktuell und korrekt sind. Überweisungsgebühren und Rückführungsgebühren gehen zu Lasten des Empfängers.
10 Die Vertragsbeziehung zwischen Betreiber und Verkäufer ist nicht exklusiv. Dem Verkäufer steht es frei, das Produkt auch auf anderem Wege zu vermarkten. Umgekehrt steht es dem Betreiber frei, ähnliche und konkurrierende Produkte anderer Anbieter über die Plattform zu vermarkten.
10.1 Bietet der Verkäufer Produktneuheiten befristet dem Betreiber exklusiv an, reduziert der Betreiber die Provision für die Dauer von 2 Wochen nach Verkaufsstart auf 20%. Nach Ablauf der zwei Wochen erhöht sich die Provision auf 30%. (Dieses Angebot gilt nicht für Verkäufer, die bereits eine vereinbarte Kommission von 25% oder darunter haben).
10.2 Nutzt der Verkäufer das 20% Angebot unter Punkt 10.1, ist es ihm gestattet Produktneuheiten zeitgleich im hauseigenen Shop anzubieten. Voraussetzung ist ein gleichzeitiger Verkaufsstart im Shop des Verkäufers und des Betreibers.
10.3 Der Verkäufer verpflichtet sich, Produktneuheiten nach Punkt 10.1 dem Betreiber für 2 Wochen exklusiv anzubieten. Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen die Provision rückwirkend auf 30% anzuheben. Ausnahme Punkt 10.2
11 Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm für die Vermarktung auf der Plattform vorgeschlagenen Produkte frei von Rechten Dritter sind und dass er berechtigt ist, sie weltweit zu vertreiben. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Betreiber auf erstes Anfordern von jeder Inanspruchnahme freizustellen und ihm alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die dem Betreiber daraus entstehen, dass Endkunden oder andere Dritte gegenüber dem Betreiber Ansprüche wegen eines behaupteten Rechtsmangels und/oder einer behaupteten Rechtsverletzung im Zusammenhang mit einem vom Verkäufer angebotenen Produkt geltend machen. Gleiches gilt im Falle von Hardware für eine Inanspruchnahme des Betreibers aus dem Gesichtspunkt der Produkthaftung.
12 Der Verkäufer verpflichtet sich, sämtliche zu den auf der Plattform angebotenen Produkten gehörigen Dateien jederzeit verfügbar zu halten bzw. im Falle von Hardware die ständige Lieferfähigkeit sicherzustellen. Über etwaige Einschränkungen wird der Verkäufer den Betreiber unverzüglich unterrichten, nachdem diese für den Verkäufer erkennbar werden.
13 Das Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und Verkäufer läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten sind berechtigt, es jederzeit fristlos zu kündigen. Jede Kündigung hat schriftlich erfolgen.
13.1 Nach Vertragsbeendigung wird der Betreiber die Produkte des Verkäufers nicht länger auf der Plattform anbieten. Die Gültigkeit bereits vor Vertragsbeendigung abgeschlossener Geschäfte bleibt unberührt. Auch die dem Verkäufer eingeräumte Ermächtigung zum Einbehalt und zur Verrechnung von Zahlungen bleibt bestehen, bis alle Ansprüche gegenüber dem Verkäufer erfüllt sind.
13.2 Das Vertragsverhältnis zwischen Betreiber und Verkäufer unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts. UN- Kaufrecht findet keine Anwendung. Erfüllungsort für alle Vertragsverbindlichkeiten und - soweit nicht kraft Gesetzes eine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit besteht - ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Betreibers, jedoch mit der Maßgabe, dass der Betreiber nach seiner Wahl den Verkäufer auch an jedem gesetzlichen Gerichtsstand verklagen kann.
19.DEZEMBER.2024